Dadurch und durch die Angabe (erlogener) persönlicher Verhältnisse baute die Beschuldigte ein gewisses Vertrauensverhältnis zu den Verkäufern auf. Durch die Angabe von Adresse und Telefonnummern, das Kopierenlassen von Ausweispapieren und durch den in einem Fall gemeinsamen Gang zum Verkehrssicherheitszentrum gaukelte sie den Verkäufern Seriosität und echten Zahlungswillen vor.