16. Mehrfacher Betrug 16.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen Die Beschuldigte ist des mehrfachen, evtl. des gewerbsmässigen Betrugs angeklagt. Sie wurde erstinstanzlich des mehrfachen "einfachen" Betrugs schuldig gesprochen. Da einzig die Beschuldigte ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil erhob, ist oberinstanzlich eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs ausgeschlossen (Verbot der reformatio in peius).