_ versetzte sie einen Schnitt an der Wange. Das Ganze erfolgte im Rahmen des gewalttätigen Aufeinandertreffens der Familien A.________ und C.________ auf dem Areal der Q.________ AG, bei welchem – mit Ausnahme von J.________ – alle unmittelbar Anwesenden aktiv teilnahmen. Verletzt wurden nebst B.________ und C.________ auch E.________ und die Beschuldigte selbst. Die Beschuldigte hat sich somit direktvorsätzlich aktiv an einer rechtlich als Einheit zu betrachtenden wechselseitigen Auseinandersetzung zwischen acht Personen beteiligt, bei welcher vier Personen einfache Körperverletzungen erlitten.