13. Schwere Körperverletzung, evtl. Versuch dazu, evtl. versuchte vorsätzliche Tötung, evtl. Angriff z.N. von B.________ 13.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen In Bezug auf den Tatbestand der schweren Körperverletzung bzw. des Versuchs dazu kann auf die allgemeinen rechtlichen Ausführungen unter E. III.12.1.1-2 hiervor verwiesen werden. Bereits das Regionalgericht behielt sich vor, den Sachverhalt rechtlich auch unter dem Tatbestand der versuchten Tötung zu würdigen. In oberer Instanz wurde die Anklageschrift entsprechend angepasst (vgl. vorstehend E. I.4.).