___ schuldig zu sprechen. Ein Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung ist schon aus Gründen des Verschlechterungsverbots nicht möglich. Ausserdem böte die Anklageschrift auch keine genügende Grundlage für einen solchen Schuldspruch. Eine Prüfung der weiteren, eventualiter angeklagten Tatbestände erübrigt sich.