51 Wohl hatte C.________ ebenfalls mit einer möglicherweise tätlichen Auseinandersetzung gerechnet, doch fand sie sich nun in einer Situation wieder, in welcher sie der mit einem gefährlichen Messer bewaffneten und aggressiv auftretenden Beschuldigten deutlich unterlegen war. Sie musste einen unmittelbar bevorstehenden Messereinsatz der Beschuldigten befürchten.