50 Hand bzw. zumindest bereitgelegt und dann behändigt, als die Beschuldigte auf sie zukam. Allerdings war es eben die Beschuldigte, welche die bewaffnete Auseinandersetzung lancierte, indem sie bei ihrer Ankunft sofort zielstrebig, mit gezücktem Messer in der Hand auf C.________ zuging. Zwar ist davon auszugehen, dass sie ihre Tochter hinter dem Fahrzeug noch nicht tatsächlich zu stechen oder schneiden versuchte. Die Beschuldigte stand ihr aber mit einem gefährlichen Gegenstand bewaffnet, sie beschimpfend und bedrohend gegenüber.