Sie selbst habe nicht mit einer derartigen Eskalation gerechnet und den Stock nur für eine allfällige Abwehr in den Händen gehalten. Eingezwängt zwischen den eng parkierten Autos und unter Berücksichtigung der zuvor von Seiten der A.________s geäusserten Drohungen habe sie sich zumindest in der Nähe einer Notwehrsituation befunden und nur auf den Angriff der Beschuldigten reagiert. Diese könne sich ihrerseits nicht auf eine Notwehrsituation berufen, da sie diese selbst herbeigeführt habe.