Es stellt sich mithin die Frage, ob die Beschuldigte eine solche beabsichtigte oder zumindest billigend in Kauf nahm. Es ist erstellt, dass die Beschuldigte im Rahmen des Handgemenges, nachdem sie in den Gegenangriff übergegangen und bereits die Oberhand gewonnen hatte, in einer ausholenden Bewegung ziemlich heftig gegen den Bereich des linken Oberarm/Schulterbereichs von C.________ einstach und auch noch nachzusetzen versuchte. Das dabei von der Beschuldigten eingesetzte Jagdmesser hatte eine ein-