CC.________Strasse 68, pag. 715) und Telefonnummern an, erwähnte aber nicht, dass sie Fahrende ist. Mit L.________ begab sie sich sogar gemeinsam zum Verkehrssicherheitszentrum, wo der alte Fahrzeugausweis annulliert wurde und die Beschuldigte eine Tagesnummer löste. Entgegen den Vorbringen der Verteidigung handelte es sich bei den Geschädigten auch nicht um professionelle Autoverkäufer. Keine dieser Personen war primär im Autohandel tätig. M.________ ist Monteur, N.________ Sanitäter und die K.________ GmbH betreibt ein Elektrikergeschäft.