Er verzichtete dann aber auf die sofortige Einforderung der ersten Rate, als die Beschuldigte ihm sagte, sie habe dies anders verstanden und kein Bargeld dabei. Am Telefon hatte die Beschuldigte ausserdem zuvor erwähnt, sie sei Rentnerin und pflege ihren Mann. Da sie ein Wohnwägelchen besitze, wolle sie sich ein Zugfahrzeug anschaffen, um mit ihrem Mann so trotzdem noch ein wenig umher zu kommen (pag. 780 f.). Allen Verkäufern zeigte die Beschuldigte zudem ihren Führerausweis, liess diesen kopieren und gab ihnen Adressen (manchmal CC.________Strasse 60, pag. 626 / 682, manchmal CC.________Strasse 68, pag.