Es trifft sodann zwar zu, wenn die Verteidigung vorbringt, dass die Beschuldigte den Verkäufern jeweils vor Vertragsschluss gesagt habe, sie könne die Fahrzeuge nicht sofort bezahlen. Was die Verteidigung allerdings nicht erwähnt ist, dass die Beschuldigte die Verkäufer durch geschickte Manipulation, Vorgaukeln von Seriosität, Erregung von Mitleid und Aufbau von zeitlichem Druck dazu brachte, ihr die Fahrzeuge trotzdem ohne Anzahlung zu überlassen. So gab sie M.________ gegenüber an, sie brauche den Wagen sofort, da sie am nächsten Tag nach St. Gallen fahren müsse, um etwas zu putzen. Sie werde am 18.06.2012 eine Auszahlung erhalten und danach sofort bezahlen.