ein (pag. 716). Weder der Garagist noch der neue Halter konnten den von der Beschuldigten geltend gemachten Schaden bestätigen (pag. 713). Die Beschuldigte sagte zudem aus, sie habe aber immer vor gehabt, das Auto zu bezahlen (pag. 773 Z. 189 f.), obwohl sie zunächst zu Protokoll gegeben hatte, sie habe die Raten be-