1274 Z. 39 ff.). Es kommt hinzu, dass die Beschuldigte gerade im Fall M.________ protokollarisch eingestand, sie sei «dafür verantwortlich» «für diesen Betrug», sie «habe Herrn M.________ betrogen» (pag. 630 Fragen 2 und 3). Auch das sonstige Verhalten der Beschuldigten lässt darauf schliessen, dass sie von Anfang an nie willens gewesen war, die Kaufpreise bzw. Raten zu bezahlen: So gab sie den Verkäufern Telefonnummern und Adressen an, unter welchen Koordinaten sie dann nicht mehr erreichbar war, sobald die Verkäufer sie wegen Unregelmässigkeiten kontaktieren wollten (M.________: pag. 649 Fragen 4 und 5; N.________: pag. 1262 Z. 37 ff. und pag. 1263 Z. 7 ff.; K.________ GmbH: pag.