gegenüber gab sie am 30.06.2012 an, das Fahrzeug für ihre Tätigkeit zu benötigen (pag. 675), sie habe ein Putzgeschäft und brauche den VW T4 sofort, da ihr bisheriges Auto ausgestiegen sei (pag. 1262 Z. 31 ff.). P.________ gegenüber wurde im Übrigen ebenfalls vorgegeben, die Beschuldigte arbeite als Raumpflegerin und erwarte einen grösseren Betrag von ihrer Firma (pag. 667 Frage 4). Die Beschuldigte selbst gab dagegen zu Protokoll, es wäre um Steinreinigung und Gartenarbeiten gegangen. Darauf angesprochen, dass sie den Verkäufern gegenüber von einem Putzgeschäft gesprochen habe, meinte die Beschuldigte salopp, dass sei für sie das Gleiche (pag. 1273 Z. 30 ff).