Sie hatte Schulden, ging keiner geregelten Arbeit nach und lebte im Wesentlichen von der bescheidenen IV-Rente und den Ergänzungsleistungen ihres Mannes (Vorakten BJS 12 16283, Erhebungsbericht wirtschaftliche Verhältnisse; vgl. auch pag. 347 Z. 19 ff., pag. 766 Z. 75 f. und pag. 1270 Z. 32 ff.) Unabhängig davon, ob ihr monatliches "Haushaltsgeld" nun CHF 600.00 – 700.00 (Aussage Beschuldigte, pag.