Innerhalb von nur sieben Monaten schaffte die Beschuldigte demnach Fahrzeuge im Gesamtwert von CHF 50‘497.00 an, ohne dafür zu bezahlen. Allein zwischen dem 29.05.2012 und dem 30.06.2012 kaufte sie vier Fahrzeuge, wobei zwischen dem 29.05.2012 und dem 15.07.2012 Ratenzahlungen und Kaufpreisforderungen über nicht weniger als CHF 36‘938.00 fällig wurden. Die Beschuldigte verfügte im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnungen über sehr beschränkte finanzielle Mittel. Sie hatte Schulden, ging keiner geregelten Arbeit nach und lebte im Wesentlichen von der bescheidenen IV-Rente und den Ergänzungsleistungen ihres Mannes (Vorakten BJS 12 16283, Erhebungsbericht wirtschaftliche Verhältnisse;