40 Gerade mal 9 Tage nach dem Kauf des Wohnwagen von P.________, am 30.06.2012, dem Tag an welchem sie diesen hätten bezahlen sollen, kaufte die Beschuldigte schliesslich von N.________ für CHF 7‘000.00 den VW T4. Der Kaufpreis sollte bis spätestens am 15.07.2012 überwiesen werden (pag. 682). Innerhalb von nur sieben Monaten schaffte die Beschuldigte demnach Fahrzeuge im Gesamtwert von CHF 50‘497.00 an, ohne dafür zu bezahlen.