Zuerst kaufte die Beschuldigte am 24.11.2011 von der K.________ GmbH den Hyundai Santa Fe für CHF 9‘997.00. Vereinbart waren 13 monatliche Ratenzahlungen à CHF 769.00, wobei die letzte Rate am 31.12.2012 fällig wurde (pag. 715). Am 29.05.2012 erfolgte dann der hier nicht zu beurteilende Kauf des Caravan «Hobby De Luxe 495» von O.________ für CHF 8‘500.00, zahlbar in fünf monatlichen Raten à CHF 1‘700.00, erstmals Ende Mai 2012 (Vorakten BJS 12 16823). Im Zusammenhang mit diesem Geschäft wurde die Beschuldigte rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt (Vorakten BJS 12 16823, Strafbefehl vom 22.08.2013).