Die Beschuldigte macht geltend, sie habe einen Arbeitserwerb in Aussicht gehabt (vgl. u.a. pag. 1273 Z. 24 ff.) und/oder sie hätte ihre Brüder um ein Darlehen bitten können, um die Forderungen zu begleichen (vgl. u.a. pag. 630 Frage 8, pag. 638 Z. 133 f., pag. 774 Z. 205 ff. und pag. 1274 Z. 39). 11.3 Beweiswürdigung Zunächst ist hinsichtlich der in Frage stehenden Zahlungsfähigkeit und des Zahlungswillens der Beschuldigten näher auf die Chronologie der Fahrzeugkäufe der Beschuldigten in den Jahren 2011 und 2012 einzugehen.