Im schriftlichen Kaufvertrag habe sich die Beschuldigte verpflichtet, den Kaufpreis bis zum 15.07.2012 zu überweisen. Die Beschuldigte habe den Verkäufer ihren Führerschein kopieren lassen und diesem vorgegeben, dass Fahrzeug zwecks Arbeit dringend, noch gleichentags, zu benötigen, worauf sie dieses habe mitnehmen dürfen. Die Beschuldigte habe dem Verkäufer zudem eine falsche Adresse und eine falsche Mobiltelefonnummer angegeben und so verhindern bzw. erschweren wollen, vom Verkäufer aufgefunden zu werden. Beim Vorfall z.N. der K.________ GmbH (v.d.