10. Zum Vorwurf der falschen Anschuldigung 10.1 Sachverhalt gemäss Anklageschrift Der Beschuldigten wird in Ziff. I./4 der Anklageschrift vorgeworfen, sie habe anlässlich der Einvernahme vom 28.01.2014 bei der Polizei in Burgdorf angegeben, ihr Sohn D.________ habe B.________ mit dem Jagdmesser im Gesicht verletzt, obwohl sie gewusst habe, dass dies nicht der Wahrheit entspreche und sie diejenige gewesen sei (pag. 1082.3 f.). 10.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten sind die protokollierten Äusserungen der Beschuldigten, sie habe mitbekommen, dass «es» [gemeint der Messerschnitt im Gesicht von B.__