mit gezücktem Messer in der Hand in eine derartige Konfrontation begeben hätte. Es ist zusammenfassend erstellt, dass die Beschuldigte sich mit gezücktem Messer rennend zu B.________ begab und diesem von hinten und für ihn überraschend einen einzigen Schnitt an der rechten Backe zufügte, welcher zum beschriebenen Verletzungsbild führte. Weder wurde die Beschuldigte von B.________ angegriffen, noch ging sie fälschlicherweise davon aus. Auch eilte die Beschuldigte nicht einem Dritten zu Hilfe.