_ sind widersprüchlich (vgl. dazu vorstehend E. II.9.4.6). Es kommt hinzu, dass D.________ kaum von B.________ weg und zu seinem Bruder hin gerannt, sondern beim Lieferwagen geblieben wäre und sich gewehrt oder geholfen hätte, wenn er selbst, seine Mutter oder sein Vater tatsächlich von B.________ angegriffen worden wären. Gegen einen Angriff durch B.________ spricht schliesslich das Verletzungsbild. Im Rahmen eines Gerangels oder Handgemenges hätte die Beschuldigte B.________ wohl kaum einen derart "sauberen" Schnitt zufügen können. Und auf Seiten A.________ wären entsprechende Abwehrverletzungen zu erwarten gewesen, wenn B.____