___ angegriffen worden. Dass sie jemand anderem zu Hilfe hätte eilen müssen oder fälschlicherweise davon ausgegangen wäre, dass jemand anderes von B.________ angegriffen worden wäre, macht nicht einmal die Verteidigung geltend. Ein derartiger Angriff – sei es nun auf die Beschuldigte oder ein anderes Mitglied der Gruppe A.________ – würde denn auch nicht zu dem objektiv feststellbaren Verhalten von B.________ während des Rest der gesamten Auseinandersetzung passen. Dieser war zwar wesentlich daran beteiligt, dass es überhaupt zum Aufeinandertreffen mit der Familie A.________ kam, während des eigentlichen Vorfalls auf dem Areal der Q._____