In welcher Position zueinander sich B.________ und die Beschuldigte dabei exakt befanden und wie diese Schnittbewegung genau aussah, muss offen bleiben. In dubio ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte gezielt die Backe des Privatklägers für ihren Schnitt aussuchte. Entgegen den Eventualvorbringen der Verteidigung an der Berufungsverhandlung kann hingegen eine (Putativ-)Notwehr(hilfe)situation ausgeschlossen werden.