Dass H.________ sich dagegen nicht mehr ganz sicher war, wie sich die Beschuldigte seinem Vater genähert hatte, erstaunt nicht weiter, nachdem er sich in dem Moment ja gerade erst zum Lieferwagen umdrehte. Es ist aber insofern auf seine Aussagen abzustellen, als er angab, es habe sich nur um einen einzigen Schnitt gehandelt. Ausserdem geht aus den zitierten Aussagen klar hervor, dass es sich bei dem Messereinsatz eben um einen «Schnitt» und nicht um einen Stich handelte. Für eine solche, überraschend von hinten erfolgte Schnittbewegung sprechen auch das Verletzungsbild und das Fehlen von Abwehrverletzungen bei B.________. In welcher Position zueinander sich B.___