__ äusserte sogar, er vermute schon, dass es seine Mutter gewesen sei, die B.________ die Schnittverletzung zugefügt habe (pag. 399 Z. 123). Selbst die Beschuldigte schloss zeitweilig nicht aus, die Täterin zu sein. So sagte sie aus, sie müsse B.________ wohl beim Fuchteln getroffen haben (pag. 376 Z. 88 ff. und 106 ff.) und weiter: «Aber dann halt, habe ich es halt gemacht» (pag. 362 Z. 113); «Was soll ich sagen. Da ich ja das Messer hatte, gehe ich davon aus, dass ich das Riccardo gemacht habe.» (pag. 387 Z. 153). Bei einer Gesamtbetrachtung bleiben deshalb keine Zweifel an der Täterschaft der Beschuldigten.