Bereits nach knapp 4 Sekunden tauchte D.________ wieder im Bild auf. Innerhalb dieser kurzen Zeitspanne musste er auch noch die Strecke hin zu seinem Bruder zurücklegen, wofür er (inkl. Reaktionszeit) gegen drei Sekunden benötigt haben dürfte. Es wird denn auch von keiner Seite konsistent und mit anderen Personen übereinstimmend ausgesagt, dass es zu einer solchen Auseinandersetzung zwischen dem Privatkläger und D.________ gekommen sei bzw. wie diese abgelaufen sein soll. D.________ selbst beschrieb anlässlich seiner Ersteinvernahme lediglich, dass B.________ mit einem «Gertu» auf seine Mutter habe einstechen wollen (pag. 442 Z. 45 f.).