___ die Verletzung zugefügt worden sein muss, nicht in dessen Nähe. E.________ war zwar – bereits im Vorfeld des Aufeinandertreffens – als einer der Hauptaggressoren aufgetreten und es muss davon ausgegangen werden, dass auch er auf dem Parkplatz mindestens zeitweilig einen Gegenstand in der Hand hielt, bei welchem es sich um ein (Taschen-)Messer gehandelt haben könnte. Unmittelbar bevor er B.________ einen Schlag an den Kopf verpasste, hatte er den erwähnten Gegenstand allerdings in die linke Hand gewechselt. Der Schlag erfolgte hingegen mit der rechten Faust und traf B.________ an der linken, also der unverletzt gebliebenen Wange.