Auch wenn es sich bei der Darstellung der Beschuldigten, nach den ihr durch ihre Tochter zugefügten Schlägen nichts mehr mitbekommen zu haben, um eine reine Schutzbehauptung handelt, ist ihre Täterschaft in Bezug auf die Verletzung von B.________ damit noch nicht erstellt. Von vornherein als Täter ausgeschlossen werden können aufgrund des Überwachungsvideos hingegen I.________ und E.________. Beide befanden sich in der Zeitspanne, in welcher B.________ die Verletzung zugefügt worden sein muss, nicht in dessen Nähe.