_ ausgeführt wird. Aufgrund der Überwachungsaufnahmen ist aber erwiesen, dass die Beschuldigte vorliegend ihr Handeln sehr wohl steuern konnte. Damit ist erstellt, dass die Beschuldigte zu jeder Zeit sah und begriff, was sie tat, und ihre Handlungen auch steuern konnte. 9.4.6 Täterschaft der Beschuldigten in Bezug auf die Verletzung von B.________ Auch wenn es sich bei der Darstellung der Beschuldigten, nach den ihr durch ihre Tochter zugefügten Schlägen nichts mehr mitbekommen zu haben, um eine reine Schutzbehauptung handelt, ist ihre Täterschaft in Bezug auf die Verletzung von B.________ damit noch nicht erstellt.