31 eine derartige Amnesie doch als erwiesen ansehen wollte, bedeutete das Bestehen einer Erinnerungslücke noch lange nicht, dass die Beschuldigte im Tatzeitpunkt einsichts- oder steuerungsunfähig gewesen wäre. Es mag zwar ebenfalls sein, dass im Rahmen hochgradiger Affektzustände Bewusstseinsveränderungen stattfinden können, welche es der betroffenen Person unmöglich machen, ihr Handeln zu kontrollieren, wie dies im Bericht von Dr. med. U.________ ausgeführt wird.