_ und ihren Familienmitgliedern noch einmal «Schande» zu sagen und gegen diese zu wettern, bevor sie schliesslich problemlos ihren eigenen Familienmitgliedern zum Auto folgen konnte. Bei der polizeilichen Einvernahme vom selben Abend war sie einvernahmefähig und konnte dabei – etwa in Bezug auf das von ihr mitgeführte Messer – erst noch gezielt Falschaussagen machen, was einer gewissen geistigen Fitness bedarf. Die Kammer bezweifelt nicht, dass es im Rahmen von akuten Belastungsstörungen bzw. aufgrund von traumatischen Erlebnissen grundsätzlich zu Erinnerungslücken kommen kann, wie sie im Bericht von Dr. med. U.________ beschrieben werden.