30 wodurch in der Folge auch das Hämatom und die damit einhergehende Schwellung entstand. Allerdings ist aufgrund der rechtsmedizinischen Untersuchung und unter Berücksichtigung des Notfallberichts des Spitals Burgdorf erstellt, dass das linke Auge nicht betroffen war. Eine Platzwunde am Hinterkopf wies die Beschuldigte – entgegen der Darstellung in der Anklageschrift – ebenfalls nicht auf. Unmittelbar nach der Tat zeigten sich bei der Beschuldigten sodann keine neurologischen Auffälligkeiten und diese hatte im Spital auch von keinen Bewusstseinsstörungen berichtet.