Dass die Beschuldigte dabei das Messer – soweit auf den Videoaufnahmen ersichtlich – nie so gedreht hat, dass die Klinge beim kleinen Fingern aus der Faust heraus ragte, vermag hieran keine Zweifel zu begründen. Die Beschuldigte kann bei der ausholenden Bewegung ihre Hand ohne weiteres entsprechend gegen die Schulter/den Oberarm ihrer Tochter hin gedreht haben. 9.4.5 Angebliche "Amnesie" bzw. Wahrnehmungsbeeinträchtigungen der Beschuldigten Die Beschuldigte macht geltend, ihre Tochter habe sie mit den Stockschlägen am Kopf, beim Auge, getroffen, es habe zu bluten begonnen und sie habe nichts mehr bzw. nur noch Sterne gesehen.