29 Die Kammer erachtet es deshalb als erstellt, dass der Oberarm-Durchstich gerade durch die beschriebene, ziemlich heftige, von oben herab ausgeführte Stichbewegung der Beschuldigten gegen den linken Oberarm/Schulterbereich entstanden ist. Dass die Beschuldigte dabei das Messer – soweit auf den Videoaufnahmen ersichtlich – nie so gedreht hat, dass die Klinge beim kleinen Fingern aus der Faust heraus ragte, vermag hieran keine Zweifel zu begründen.