Es kam zu einem Handgemenge, in welchem die Beschuldigte mehr und mehr die Oberhand gewann und ihre Tochter in den Rückwärtsgang drängte. Die Beschuldigte zog in der Folge mit der rechten Hand auf, machte eine Ausholbewegung, hielt noch mal kurz inne, und führte unmittelbar darauf von oben herab eine ziemlich heftige Stichbewegung gegen den linken Oberarm/ Schulterbereich ihrer Tochter aus. Daraufhin griffen D.________ und E.________ ein und trennten die beiden Frauen, welche noch gegeneinander nachzusetzen versuchten. Auf der Videoaufnahme ist nur eine einzige, jedoch klar erkennbare Stichbewegung der Beschuldigten gegen ihre Tochter zu sehen.