Der restliche Ablauf der Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und der Privatklägerin ergibt sich aus den Überwachungsaufnahmen: C.________ schlug die davonlaufende Beschuldigte von hinten mehrmals mit dem Stock bzw. versuchte dies zumindest. Die Beschuldigte drehte sich um und versuchte zunächst bloss Abzuwehren, ging dann aber in den Gegenangriff über. Es kam zu einem Handgemenge, in welchem die Beschuldigte mehr und mehr die Oberhand gewann und ihre Tochter in den Rückwärtsgang drängte.