Dort beschimpften sich die beiden Frauen massiv, in dubio ist jedoch davon auszugehen, dass die Beschuldigte C.________ hinter dem Lieferwagen (noch) nicht mit dem Messer verletzte und dies auch (noch) nicht versuchte. Damit ist auch davon auszugehen, dass es C.________ war, die als erst tatsächlich tätlich wurde, indem sie noch hinter dem Lieferwagen den Stock gegen die Beschuldigte erhob, ansonsten letztere nicht in der auf dem Video ersichtlichen Art und Weise hervorgekommen wäre. Der restliche Ablauf der Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und der Privatklägerin ergibt sich aus den Überwachungsaufnahmen: C.______