Gleichzeitig sagte sie nämlich auch aus, sie habe den zuvor von ihrem Mann erhaltenen Stock bereits aus dem Auto genommen, als sie gesehen habe, dass die Beschuldigte ein Messer hatte (pag. 1255 Z. 30 f. und 43 f.). Damit übereinstimmend hatte sie bei einer früheren Einvernahmen ausgesagt, sie habe den Stock eingesetzt, als ihre Mutter auf sie los gekommen sei und gesagt habe «du u di C.________schwanz verrecke itz» (pag. 517 Z. 90 ff.). Selbst B.________ erwähnte, seine Frau habe den Stock in der Hand gehabt, als die Beschuldigte mit dem Messer auf sie losgegangen sei (pag. 500 Z. 111 ff.).