510 Z. 19 ff., pag. 513). Sie gab dann aber zu, von ihrem Mann einen Kunststoffstock zur Verteidigung ausgehändigt erhalten (pag. 516 Z. 19 ff.) und diesen in den Händen gehabt zu haben (pag. 517 Z. 74). Ihre späteren Aussagen, dass sie diesen erst aus dem Auto geholt habe, nachdem die Beschuldigte auf sie eingestochen bzw. einzustechen versucht gehabt habe (pag. 524 Z. 75 ff., pag. 1256 Z. 8 ff.) erscheinen deshalb wenig glaubhaft. Gleichzeitig sagte sie nämlich auch aus, sie habe den zuvor von ihrem Mann erhaltenen Stock bereits aus dem Auto genommen, als sie gesehen habe, dass die Beschuldigte ein Messer hatte (pag.