Das gefundene Jagdmesser passt sodann auch zur Beschreibung der Beschuldigten. Diese gab zudem explizit zu, es könne sein, dass es sich beim gefundenen um das fragliche Messer handle, sie habe dieses nach der Tat auf den Mittelsitz des Autos geworfen (pag. 378 Z. 175 ff.). Auch C.________ erkannte das Messer wieder (pag. 527 Z. 189 f.). In Bezug auf die C.________ zugefügte Verletzung kommt das Jagdmesser sodann ohne weiteres als Tatwaffe in Frage. Es handelt sich um ein Messer mit einer spitzen, relativ scharfen Klinge, mit welcher ein Arm durchstochen werden kann.