Auch bei praktisch allen weiteren Beteiligten (mit Ausnahme von H.________ und J.________) sind auf den Überwachungsaufnahmen zum einen oder anderen Zeitpunkt der Auseinandersetzung Gegenstände in den Händen erkennbar, die zuvor eingesteckt oder bereit gelegt werden mussten. Es mag sein, dass die beiden Familienoberhäupter (F.________ und B.________) primär die Aussprache suchten, darauf deutet jedenfalls das Verhalten von F.________ hin, welcher B.________ zu Beginn die Hand auf die Schulter legt.