9.3.6 Aussagen der Beteiligten Was die Aussagen der Beteiligten anbelangt, kann an dieser Stelle mit der Vorinstanz festgehalten werden, dass sämtliche in den Vorfall vom 07.01.2014 involvierten Personen bei ihren Einvernahmen in erheblichem Mass gelogen haben. Die eigene Rolle wurde beschönigt und die der anderen Gruppe (teils masslos) übertrieben. Die Mitglieder beider Familien stellten sich jeweils als Opfer eines Angriffs der anderen Partei im Rahmen eines zufälligen Treffens dar. Bei keiner der beteiligten Personen können die Aussagen als uneingeschränkt glaubhaft bezeichnet werden.