C.________ sei am 28.03.2014 erstmals in die Therapie gekommen und habe bis zum 17.07.2015 16 Sitzungen wahrgenommen. Erst nach Ende der Bedrohungslage könne mit einer Besserung der Symptomatik gerechnet werden. Im ergänzenden Bericht vom 16.11.2015 (pag. 1249) wird dargelegt, dass sich der psychische Zustand der Privatklägerin erneut verschlechtert habe. Die Symptome der posttraumatischen Belastungsstörung hätten sich verstärkt, die Patientin fühle sich vermehrt durch die vonseiten der Familie ihrer Mutter ausgehenden Bedrohung belastet.