Betreffend C.________ Gemäss dem von der Privatklägerin eingereichten Arztbericht vom 17.07.2015 von Dr. med. AA.________, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH (pag. 1225 f.), sei bei C.________ eine posttraumatische Belastungsstörung ausgehend vom Ereignis vom 07.01.2014 diagnostiziert worden. Die Privatklägerin habe den Vorfall und die bis heute fortgesetzten Drohungen von Seiten ihrer Mutter als ausserordentlich bedrohlich respektive lebensbedrohlich erlebt. Der Vorfall werde immer noch lebendig erinnert und löse immer wieder innere Bedrängnis und Angst aus.