Die von der Verteidigung gestellte Frage, ob Dr. med. U.________ gestützt auf die persönliche Behandlung und den ihr gegenüber gemachten Angaben der Beschuldigten die Erinnerungslücken der Beschuldigten zum Tatzeitpunkt als glaubwürdig resp. zumindest als (medizinisch) möglich erachte, beantwortet das Gutachten mit «Ja». Aktuell würden der Beschuldigten Anpassungsstörungen, Angst und depressive Reaktion gemischt nach ICD-10; F43.22 diagnostiziert.