In diesem Zustand könne eine teilweise Erinnerungslücke, eine sogenannte Amnesie, vorliegen. Meistens sei diese Erinnerungslücke unvollständig und beschränke sich auf bestimmte Inhalte (selektive Amnesie). Sie setze meistens abrupt ein, häufig nach einer schweren Belastung, und ende meist auch plötzlich. «Im Rahmen hochgradiger Affektzustände zur Tatzeit» könnte eine Bewusstseinsveränderung stattgefunden haben. Dies heisse, dass der Täter «zur Tatzeit» aufgrund dieser Merkmale unfähig gewesen sei, sein Handeln zu kontrollieren. Die von der Verteidigung gestellte Frage, ob Dr. med. U.____