22 Beschuldigte habe «zu diesem Zeitpunkt» an einer sogenannten akuten Belastungsstörung gelitten. Das auslösende Ereignis sei «das traumatische Erlebnis mit ernsthafter Lebensbedrohung (viel warmes Blut im Gesicht, der Sohn liegt ohnmächtig am Boden)» gewesen. Bei körperlicher Erschöpfung oder «„organischer Beeinträchtigung“ (Schläge an den Kopf)» sei das Risiko, diese Störung zu entwickeln, erhöht. In diesem Zustand könne eine teilweise Erinnerungslücke, eine sogenannte Amnesie, vorliegen.